Orientierungsversammlung
Ort
Gemeindesaal (Dachgeschoss Gemeindehaus)Gemeindehaus
7012 Felsberg
Informationen
- Beschreibung
- Einladung zur Orientierungsversammlung
Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, liebe Einwohner von Felsberg
Wir laden Sie gestützt auf Art. 28 der Verfassung herzlich zu einer Orientierungsversammlung ein. Der Gemeindevorstand stellt die Vorlagen vor, über die die Stimmberechtigten der Gemeinde Felsberg an der Urne am Abstimmungswochenende vom 17.Juni 2007 abzustimmen haben.
Traktanden
1. Begrüssung und Überblick
2. Revision Besoldungsreglement
3. Revision Verfassung Art. 34 Abs. 2
(formelle Korrektur Fehler Beschlussfähigkeit)
4. Orientierung Ortsplanungsrevision
5. Varia
An einer Orientierungsversammlung werden keine Beschlüsse gefasst. Sie soll der Meinungsbildung und dem Meinungsaustausch dienen. Bevölkerung und Behörde können zusammen in der Diskussion die Lösungsmöglichkeiten abwägen. Der Gemeindevorstand freut sich auf diese Diskussion mit Ihnen.
Felsberg, 23. April 2007, Der Gemeindevorstand - Voraussetzungen
- Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind die in der Gemeinde wohnhaften stimmfähigen Schweizerbürger. In der Gemeinde wohnhafte niedergelassene Ausländer können an der Gemeindeversammlung teilnehmen. Ihre Stimmberechtigung richtet sich nach der kantonalen Verfassung.
Stimmfähig sind Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr erfüllt haben und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistes-schwäche entmündigt wurden.
Dokumente
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Orientierungsversammlung 08.05.07.pdf (PDF, 54.63 kB) | Download | 0 | Orientierungsversammlung 08.05.07.pdf |