BÜRGERGEMEINDE FELSBERG Die Bürgergemeinde Felsberg besteht aus den in der politischen Gemeinde wohnhaften Ortsbürgerinnen und Ortsbürger. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. |
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Organe
Geschichtliches Bis zum Jahre 1874 war die Bürgergemeinde Felsberg - wie alle Gemeinden des Kantons - allein für die Belange des Gemeinwesens zuständig. Dies, obwohl eine erhebliche Anzahl der Einwohner Nichtbürger waren. Einen Schub Neubürger - darunter auch einige Heimatlose - brachte die Zwangseinbürgerung von 1853. Nicht zuletzt spielten bei Einbürgerungen vermögensrechtliche, aber auch konfessionelle Gründe eine Rolle, letztere waren in den kaiserlichen Bestimmungen der Herrschaft Rhäzüns enthalten, zu welcher auch Felsberg gehörte. Erst das Niederlassungsgesetz schuf eine neue, eben die politische Gemeinde, welcher die meisten öffentlichen Aufgaben übertragen wurden, die bis anhin die Bürgergemeinde besorgt hatte, mit Ausnahme der Armenunterstützung, welche Angelegenheit der Heimatgemeinde blieb. Seit dem 01. Januar 1970 besitzt die Bürgergemeinde Felsberg ihre eigene Verfassung. Bis dahin amteten die Bürger, welche Vorstandsmitglieder der politischen Gemeinde waren, gleichzeitig auch als Bürgerräte und der Gemeindepräsident, wenn er Ortsbürger war, war er zugleich auch Bürgerpräsident. Damals hatte die Bürgerkasse ein Vermögen von ca. Fr. 8'000.- Heute ist die 2 Millionen Grenze bereits überschritten. Am 28. April 1974 wurde das Gemeindegesetz von Bündner Volk angenommen. Dieses Gesetz beinhaltet im Wesentlichen die Eigentumsausscheidungen zwischen den Politischen- u. Bürgergemeinden. Dabei gingen damals alle Bürgerlöser in den Besitz der Bürgergemeinde über. Bis dahin floss das Geld der Bodenverkäufe zum grössten Teil an die politische Gemeinde, welche ein sog. Bodenerlöskonto führen musste. Die damals noch eingeteilten Bauplätze blieben im Eigentum der politischen Gemeinde. Im Dezember 1985 beschloss die Bürgerversammlung ihren Boden in der Bauzone in Bauparzellen einzuteilen. Alte Bürgergeschlechte von Felsberg (Stand 01.01.07) Danuser (52), Schneller (47), Bühler (20), Nold (19), Schmid (15), Theus (14), Maurer (13), Voneschen (9), Moser (8) Einige Zahlen In der Gemeinde Felsberg wohnen ca. 420 Bürgerinnen und Bürger (Stand Jan. 2012). Die Bürgergemeinde besitzt 120 landwirtschaftliche Parzellen im Ausmass von 34.0 ha. Diese werden von 5 Landwirten als Haupt- und 1 Landwirt im Nebenerwerb bewirtschaftet. Behördemitglieder seit 1970 Präsidenten: 1970 - 1971 Andreas Nold 1972 - 1997 Georg Schneller-Danuser 1998 - 2011 Armin Bühler 2012 bis Renato Moser Vizepräsidenten/Aktuare: 1970 - 1971 Georg Schneller-Danuser 1972 - 1989 Christian Theus-Christandl 1990 - 2013 Felix Voneschen 2014 bis Claudio Reich Kassiere: 1970 - 1975 Jakob Moser-Danuser 1976 - 1979 Paul Nold-Nold 1980 - 1987 Ursula Schneller-Strimer 1988 - 2013 Georg Danuser-Niggli 2014 bis Ruth Grassi-Danuser Beisitzer: 1970 - 1971 Christian Theus-Christandl 1972 - 1987 Hans Danuser-Erni 1988 - 2011 Marco Barandun 2012 bis Heinz Bühler 1970 - 1995 Leon Danuser-Pleisch 1996 - 2009 Paul Nold-Theus 2010 bis Marco Danuser |
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