Gemeindeversammlung
Gemeindeversammlungen werden mindestens vierzehn Tage vorher durch öffentliche Publikation unter Bekanntgabe der Traktanden einberufen. Die Einberufung der Urnengemeinde erfolgt nach den gleichen Richtlinien wie kantonale Volksabstimmungen (3 Wochen vorher).
Ort
Aula im OberstufenschulhausSchulhaus
7012 Felsberg
Aufgaben
Kompetenzen
Die Gemeindeversammlung darf nur über Geschäfte abstimmen, die vom Gemeindevorstand oder von einer Spezialkommission vorberaten worden sind und auf der Traktandenliste figurieren. Das Motionsrecht gem. Art. 14 Abs. 2 der Verfassung ist gewahrt.
Voraussetzungen
Letzte Versammlungen
Datum | Sitzung |
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