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Gemeinde Felsberg - Beschwerdeauflage Ortsplanung

27. Juni 2024

In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des kant. Raumplanungsgesetzes (KRG) findet die Beschwerdeauflage für die von der Urnenabstimmung Felsberg am 9. Juni 2024 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung statt.

Gegenstand: Teilrevision Ortsplanung im Bereich Siedlung

Auflageakten:

  • Baugesetz (Gesamtrevision)
  • Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:2000 – Änderungen Teil Siedlung
  • Genereller Erschliessungsplan 1:2000 – Änderungen Teil Siedlung
  • Genereller Erschliessungsplan 1:5000 - Radweg

Grundlagen:

  • Planungs- und Mitwirkungsbericht

Auflagefrist: 28. Juni 2024 bis 27. Juli 2024 (30 Tage)

Auflageort / -zeit: Gemeindekanzlei während den Kanzleistunden. Sämtliche Auflageakten können zudem auf der Webseite der Gemeinde Felsberg unter der Rubrik Politik (Informationen) eingesehen werden.

Änderungen nach der Mitwirkungsauflage:

Baugesetz:

  • Art. 4 Mehrwertabgabe: Ergänzung Absatz 2 und 3 betreffend Nutzungen von besonderem öffentlichem Interesse.
  • Art. 25 Strassenabstand: Ergänzung Absatz 1 betreffend Reduktion und Aufhebung des Strassenabstandes.
  • Art. 35 Gewerbezone: Ergänzung Absatz 2 betreffend Betriebspersonal.
  • Art. 61 Beiträge Gebäudesanierungen, umbauten und Neubauten: Formulierung Absatz 1 als «kann-Vorschrift».
  • Art. 62 Energieeffizientes Bauen: Streichung Absatz 1 betreffend zwingender Minergie-Standard bei Gebäuden mit öffentlichem Nutzungscharakter.

Zonenplan und Generelle Gestaltungsplan 1:2000 Änderungen Teil Siedlung:

  • Verzicht auf die Einzonung einer Zone für öffentliche Bauten und Anlagen auf Grundstück Nr. 1056.
  • Verzicht auf eine Einzonung einer Gewerbezone im Gebiet «In da Losa/Pfruondwis»
  • Geringfügige Ergänzung der Gemischten Zone 2 auf Grundstück Nr. 635 (bisheriger Erschliessungskorridor)
  • Verzicht auf Massnahmen zur Baulandmobilisierung auf den Teilgrundstücken Nr. 398 und 918.
  • Überbauungsfrist der Baulandmobilisierung wird generell auf 8 Jahre festgelegt. Auf eine verkürzte Frist von 5 Jahren wird generell verzichtet.
  • Bereich «temporäre Ablagerung» bei der Sammelstelle «Riwäldli» angepasst.
  • Geringfügige Korrektur der Zonenabgrenzung im Bereich Parzellen Nr. 700/719.
  • Verzicht auf Quartierplanpflicht bei der Wohnzone 3 bei Parzellen Nr. 1527/974.
  • Korrektur Darstellungsfehler bei Parzellen Nr. 310 und 1474 – beide Grundstücke verbleiben unverändert in der Wohnzone 3 (Korrektur nach Gemeindeversammlung).

Planungsbeschwerden:
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können gegen die Ortsplanung innert der Auflagefrist (30 Tage) bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde erheben.

Umweltorganisationen:
Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden ihre Beteiligung am Verfahren innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.

Felsberg, 28. Juni 2024                                                      Gemeindevorstand Felsberg

Zugehörige Objekte

Name
240619_Felsberg_PMB_Genehmigung (PDF, 535.88 kB) Download 0 240619_Felsberg_PMB_Genehmigung
240619_BauG_Felsberg_Genehmigung (PDF, 1.28 MB) Download 1 240619_BauG_Felsberg_Genehmigung
TR_ZP_Aenderung_Teil-Siedlung_1-2000 (PDF, 14.72 MB) Download 2 TR_ZP_Aenderung_Teil-Siedlung_1-2000
TR_GEP_Aenderung_Teil-Siedlung_1-2000 (PDF, 1.56 MB) Download 3 TR_GEP_Aenderung_Teil-Siedlung_1-2000
1_TR_GEP_Radweg_1-5000 (PDF, 950.72 kB) Download 4 1_TR_GEP_Radweg_1-5000