Verkehrsanordnung, öffentliche Bekanntmachung
- Der Gemeindevorstand Felsberg beabsichtigt, folgende Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet einzuführen:
Verbot für Fahrräder und Motorfahrräder (Sig.2.05)
Felsberg, Fussweg zwischen dem Rheinwuhr und dem Schulareal bzw. zwischen dem Festplatz und der Parzelle 285 / beim Altbruggweg.
Verbot für Tiere (Sig. 2.12)
Felsberg, Fussweg zwischen dem Rheinwuhr und dem Schulareal bzw. zwischen dem Festplatz und der Parzelle 285 / beim Altbruggweg.
- Der Rheinwuhrweg ist in diesem Bereich sehr eng und es hat einige gefährliche Stellen, bei denen das Kreuzen nicht möglich ist.
- Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde vorgängig am 16. August 2023 von der Kantonspolizei gestützt auf Art. 7 Abs. 2 EGzSVG genehmigt.
- Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeindevorstand Felsberg eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Verwaltungsgericht.
Felsberg, 08. September 2023 Gemeindevorstand Felsberg
Eingabefrist für Einwendungen und Stellungnahmen 08.09.2023-07.10.2023