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Fristerstreckung Steuererklärung

Unselbstständig Erwerbende haben die Steuererklärung bis 31. März, Selbstständig Erwerbende bis 30. September einzureichen. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, diese Frist einzuhalten, können Sie eine Fristerstreckung beantragen:

Fristerstreckungsgesuche sind ab der Steuerperiode 2016, wie folgt einzureichen:
 ONLINE: www.stv.gr.ch
 per E-Mail: fristgesuche@stv.gr.ch
 oder schriftlich an folgende Adresse:
Kantonale Steuerverwaltung GR
Fristgesuche/KO
Steinbruchstrasse 18
7001 Chur
Tel. 081 257 34 93
 Die Fristerstreckungsgesuche sind mit folgenden Angaben einzureichen: Vollständige Register-Nummer (inkl. Gemeinde-Nummer), Name, Vorname und Wohnsitzgemein-de.
 Die gewährten Fristen werden nicht bestätigt und sind grundsätzlich nicht verlänger-bar. In begründeten Einzelfällen kann ausnahmsweise eine weitere Frist beantragt werden.

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