Verfassung
- Nummer
- 1.1
- Name
- Verfassung
- Erlassdatum
- 30. November 2025
- Inkrafttreten
- 1. Dezember 2025
- Art
- Gesetz
- Informationen
- Die Verfassung regelt als "Muttergesetz" der Gemeinde und regelt z.B.:
- die Wahlverfahren in der Gemeinde
- die Kompetenzen von Gemeindeversammlung und Gemeinderat
- die Aufgaben des Gemeinderates und weiterer Gremien
- die Anstellung von Gemeindeangestellten und -funktionäre
Zugehörige Objekte
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| 1.1 Verfassung (PDF, 224.19 kB) | Download | 0 | 1.1 Verfassung |