Hundesteuer
Die Hundesteuer beträgt für jeden über 3 Monate alten Hund CHF 100.--, für jeden weiteren im gleichen Haushalt gehaltenen Hund CHF 200.--. Die Hundebesitzer erhalten jeweils im Januar eine Rechnung für die Hundesteuer.
Gemäss Artikel 9 des Gemeindesteuergesetzes sind Diensthunde der Polizei, des Grenzwachtkorps und der Schweizer Armee, Lawinenhunde, Blindenführ- und Gehörlosenhunde sowie Herdenschutzhunde von der Errichtung der Hundesteuer befreit.
Hundehalter, die Anspruch auf Steuerbefreiung bzw. Steuerbegünstigung stellen, haben dem Gemeindesteueramt einen rechtsgenüglichen Nachweis zu erbringen.
Zu- und Abgänge sind der Gemeindeverwaltung und bei der ANIS-Datenbank laufend zu melden (www.anis.ch).
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 081 257 00 12 | e.patt@felsberg.ch |