Die Hundesteuer beträgt für jeden über 6 Monate alten Hund CHF 100.--, für jeden weiteren im gleichen Haushalt gehaltenen Hund CHF 200.--. Die Hundebesitzer erhalten jeweils im Januar eine Rechnung für die Hundesteuer.
Gemäss Artikel 13 des Gemeindesteuergesetzes sind Polizei-, Lawinen-, Blinden-, Herdenschutzhunde sowie Hunde, welche die Prüfung mit Ausbildungskennzeichen absolviert haben, steuerbefreit. Der Gemeindevorstand hat darüber Ausführungsbestimmungen erlassen; diese können auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Hundehalter, die Anspruch auf Steuerbefreiung bzw. Steuerbegünstigung stellen, haben den entsprechenden Nachweis bis
spätestens 20. Januar jeden Jahres beizubringen.
Zu- und Abgänge sind der Gemeindeverwaltung und bei der ANIS-Datenbank laufend zu melden (
www.anis.ch).