Parkbewilligungen
- Monatsbewilligung CHF 70.-
- Halbjahresbewilligung CHF 350.-
- Jahresbewilligung CHF 600.-
Das generelle Parkverbot erstreckt sich über das ganze Dorfgebiet. Das Parkieren ist auf öffentlichem Grund nur auf den von der Gemeinde öffentlichen Strassen und Parkflächen gebührenpflichtig erlaubt.
Die Gebühr an den Parkuhren beträgt CHF 0.50 pro Stunde von Montag bis Sonntag. Die erste halbe Stunde ist gratis, eine Bewilligung muss aber gelöst werden.
Die Parkgebühr kann auch via Twint oder Parkingpay bezahlt werden.
Zugehörige Objekte
| Name | Online | Download |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Gemeindekanzlei | 081 257 00 11 | gemeinde@felsberg.ch |