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Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem ganzen Gemeindegebiet Felsberg (inkl. Siedlungsgebiet)

11. August 2026
Gestützt auf das kantonale Brandschutzgesetz Art. 11 kann die Gemeinde auf ihrem Gemeindegebiet bei ausserordentlicher Trockenheit alle Tätigkeiten verbieten, welche die Feuergefahr wesentlich erhöhen.

Aufgrund der enormen Trockenheit und der höchsten Waldbrandgefahrenstufe und gestützt auf den erwähnten Gesetzesartikel erlässt der Gemeindevorstand Felsberg auf dem ganzen Gemeindegebiet (einschliesslich Gärten, Balkone und Siedlungsraum) ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot.

Eine Entspannung der Lage ist erst nach einer intensiven Regenperiode zu erwarten. Kurze Regenschauer oder Gewitter vermögen die brandgefährliche Situation nicht oder nur sehr kurzzeitig zu entschärfen. Das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot gilt daher ab sofort bis auf Widerruf.

Auch auf Privatgrund ist aus Sicherheitsgründen auf offenes Feuer sowie Holzkohle-Grills zu verzichten. Die Nutzung aller Grills und Öfen, die mit Holz, Holzkohle oder Pellets angefeuert werden, ist strikte untersagt.

Erlaubt sind ausschliesslich Gas- und Elektrogrills, sofern sie auf einem festen Untergrund betrieben und jederzeit beaufsichtigt werden. Sie verursachen keinen Funkenflug und können im Bedarfsfall sofort ausgeschaltet werden.

Die wichtigsten Bestimmungen im Überblick:

  • Feuern im Freien ist auf dem gesamten Gemeindegebiet verboten.
  • Das Verbot gilt auch für Holz- und Holzkohlegrills auf Privatgrund sowie auf Balkonen, Sitzplätzen und beispielsweise Hotel- und Restaurantterrassen.
  • Feuerschalen sind nicht mehr erlaubt.
  • Die offiziellen Grillstellen der Gemeinde Flims bleiben bis auf Weiteres gesperrt.
  • Raucherwaren und Feuerzeuge dürfen keinesfalls achtlos weggeworfen werden.
  • Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sowie das Abfeuern von Raketen sind grundsätzlich verboten.

Der Gemeindevorstand dankt der Bevölkerung für ihr Verständnis sowie die verantwortungsbewusste und konsequente Einhaltung der geltenden Vorschriften

11. August 2026, Gemeindevorstand Felsberg

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