Gemeindekanzlei
Der Gemeindeschreiber ist befugt, Unterschriften und Abzüge zu beglaubigen. Wir bitten Sie, den Beglaubigungstermin vorgängig telefonisch zu vereinbaren.
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
| Name | Verantwortlich | Telefon |
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| Name | Online | Download |
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