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Übersicht Siedlungsgebiet Felsberg (innerhalb gilt die Hundeleinenpflicht)

An der Gemeinde-Urnenabstimmung vom 18. Juni 2023 hat die Urnengemeinde den Artikel 11 des Polizeigesetzes mit der "Hundeleinenpflicht im Siedlungsgebiet" angenommen:

Der Artikel 11 «Hundehaltung in der Öffentlichkeit» des Polizeigesetzes soll mit der Ziffer 3 ergänzt werden:

  1. Hundehalter haben dafür zu sorgen, dass ihre Tiere Trottoirs, Strassen, andere öffentliche Anlagen sowie landwirtschaftliches Nutzland nicht verunreinigen. Allfällige Verunreinigungen sind vom Tierhalter umgehend zu beseitigen.
     
  2. Unbeaufsichtigte, herumstreifende Hunde können von der Gemeinde eingefangen werden. Sofern sie nicht innert eines Monats gegen Entrichtung der Auslagen für Futter, Obhut und Pflege abgeholt werden, kann über sie verfügt werden.
     
  3. Hunde sind ausserhalb gesicherter Bereiche in folgenden Gebieten an der Leine zu führen:
    - gesamtes Siedlungsgebiet, mit Ausnahme des eigenen privaten Bereichs
    - Wildruhezonen
    - Spiel- und Grillplätze

    Die Hundehalter stellen sicher, dass auch ausserhalb der erwähnten Gebiete Mensch und Tier durch die Hunde in keiner Art und Weise gefährdet oder belästigt werden.

Der angehängte Plan zeigt das Siedlungsgebiet der Gemeinde Felsberg. 

    Informationen

    Datum
    26. Juli 2023

    Dokumente

    Name
    Uebersicht_Strassenwege_Siedlungsgebiet_5000.pdf (PDF, 915.47 kB) Download 0 Uebersicht_Strassenwege_Siedlungsgebiet_5000.pdf

    Zugehörige Objekte

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