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Kommunales räumliches Leitbild Felsberg

Das kommunale räumliche Leitbild (KRL) ist nicht rechtsverbindlich, jedoch behördenverbindlich.

Das KRL wurde von einer Kommission zusammen mit dem Planungsbüro Stauffer & Studach aus Chur erarbeitet. Am 28. August 2019 wurde es an einer Gemeindeversammlung vorgestellt und dann vom 13. September 2019 bis 31. Oktober 2019 öffentlich zur Mitwirkung aufgelegt.

Jede Bündner Gemeinde musste ein KRL erstellen und bis Ende März 2020 dem Kanton einreichen.

 

Informationen

Datum
17. Februar 2020
Autor/-in
Gemeindevorstand Felsberg

Dokumente

Name
200214_KRL_Felsberg_Schlussdokument_reduziert.pdf (PDF, 4.24 MB) Download 0 200214_KRL_Felsberg_Schlussdokument_reduziert.pdf