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Meldeformular Solaranlagen

Die Vorschriften zum Baubewilligungsverfahren von Solaranlagen wurden auf den 1. Mai 2014 vom Bundesgesetzgeber geändert. Deshalb genügt für die meisten Solaranlagen eine Meldung bei der kommunalen Baubehörde. Dadurch gelangt im Unterschied zum ordentlichen Baubewilligungsverfahren keine automatische Mitteilung an die Gebäudeversicherung Graubünden (GVG) und die neue Anlage ist nicht versichert. Die GVG ist deshalb zwingend auf die Selbstdeklaration der Solaranlage angewiesen. Zudem ist für Photovoltaikanlagen, welche in das Stromnetz einspeisen, dem Amt für Energie und Verkehr (AEV) ein Meldeblatt mit diversen technischen Angaben zuzustellen.

Da die Angaben auf den jeweiligen Formularen grösstenteils identisch waren, hat das Amt für Raumentwicklung (ARE) zusammen mit dem AEV und der GVG ein gemeinsames Meldeformular erarbeitet. Somit müssen Bauherrschaften künftig nur ein Formular ausfüllen. Die kommunale Baubehörde kann direkt auf dem Formular bestätigen, ob die geplante Solaranlage tatsächlich bewilligungsfrei ist. Jeweils eine Kopie des Formulars leitet sie dem AEV und der GVG weiter (das ARE muss – auch bei Anlagen ausserhalb der Bauzone – nicht bedient werden). Sollte die Anlage bewilligungspflichtig sein, muss das gleiche Formular für die Meldung an die GVG und das AEV genutzt
werden. Die Baubehörde verzichtet in diesem Falle auf die Bestätigung der Bewilligungsfreiheit auf dem Formular und an die Bauherrschaften.

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