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Fristerstreckung Steuererklärung

Unselbstständig Erwerbende haben die Steuererklärung bis 31. März, Selbstständig Erwerbende bis 30. September einzureichen. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, diese Frist einzuhalten, können Sie eine Fristerstreckung beantragen:

Fristerstreckungsgesuche sind ab der Steuerperiode 2023, wie folgt einzureichen:
Gemeinde Felsberg
Gemeindesteueramt
Schulstrasse 1
7012 Felsberg
Tel. 081 257 00 12
  • Die Fristerstreckungsgesuche sind mit folgenden Angaben einzureichen: Vollständige Register-Nummer, Name und Vorname.
  • Die gewährten Fristen werden nicht bestätigt und sind grundsätzlich nicht verlängerbar. In begründeten Einzelfällen kann ausnahmsweise eine weitere Frist beantragt werden.

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionTelefonKontakt
Name Verantwortlich Telefon

Bemerkung

Bitte geben Sie die gewünschte Frist und die Begründung ein.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.