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Beurkunden und erstellen von Verträgen

Wenn Sie ein Grundstück (sei dies eine Baulandparzelle, eine Wohnung, ein Haus usw.) kaufen oder verkaufen wollen, so erstellt Ihnen die Grundbuchverwaltung Domat/Ems den Kaufvertrag und führt anschliessend die öffentliche Beurkundung im Sinne der Notariatsverordnung durch. Das gleiche gilt für weitere Verträge wie Dienstbarkeitsverträge, Hypotheken usw.

Sie können dem Grundbuchamt per Telefon, Fax, E-Mail oder Post die nötigen Angaben liefern. Für die Erstellung eines Kaufvertragsentwurfes, welcher den Parteien durch das Grundbuchamt zugestellt wird, wird in etwa was folgt benötigt:
  • Grundstück Nr. oder Hausnummer oder Name und Vorname der Verkäuferschaft
  • genaue Personalien der Käufer, d.h. Vorname, Name, Ledigenname der Frau, Geb.datum, Bürgerort und Adresse
  • Höhe des Kaufpreises
  • ab welchem Zeitpunkt soll das Grundstück durch die Käuferschaft genutzt werden können
  • wer bezahlt die Gebühren (normalerweise wird das zwischen Verkäufer- und Käuferschaft geteilt)
Die Kosten betragen als Richtwert 2 Promille (2 0/00). Bitte nehmen Sie wegen der obigen Angaben und Kosten mit dem Grundbuchamt telefonisch Kontakt auf.
Wir empfehlen Ihnen in diesem Zusammenhang immer eine Beratung auf dem Grundbuchamt (zusammen mit der anderen Vertragspartei). Die Kosten der üblichen Beratung sind in der erwähnten Gebühr eingeschlossen und müssen deshalb nicht separat bezahlt werden.

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