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Baugesuche

Baugesuche in Gemeinde Felsberg

Baugesuche werden öffentlich publiziert. Nach der Publikation können Einsprachen gemäss Art. 45 der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) innert 20 Tagen an die Baukommission gerichtet werden.

In Felsberg werden die Baugesuche in den öffentlichen Publikationsorganen (Ruinaulta, Stadtsamtsblatt Chur) veröffentlicht. Die Publikationen werden auch bei den Informationsvitrinen beim Gemeindehaus aufgehängt sowie im Internet aufgeschaltet.
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