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Abfallgesetz inkl. Gebührenordnung

Nummer
7.1
Name
Abfallgesetz inkl. Gebührenordnung
Erlassdatum
1. Januar 1996
Inkrafttreten
1. Januar 1996
Informationen
Das Abfallgesetz regelt die Entsorgung von Abfällen in der Gemeinde Felsberg und bestimmt die Finanzierung der Entsorgung.

Der Gemeindevorstand erlässt gestützt auf Art. 14 die Ausführungsbestimmungen, in denen die Entsorgungsarten und und Gebührenerhebung verordnet sind.

Die Gemeindeverwaltung gibt alljährlich ein Merkblatt über die Abfallentsorgung heraus, wo alle Details zu Bereitstellung, Entsorgung und Gebühren aufgeführt sind.

Zugehörige Objekte

Name
7.1_Abfallgesetz_inkl._Gebuhrenordnung.pdf Download 0 7.1_Abfallgesetz_inkl._Gebuhrenordnung.pdf