Informationen zum Corona-Virus
Sie finden viele Informationen zum Corona-Virus auf folgender Homepage:
Auszug Verfügung Gesundheitsamt
- Verboten sind Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen;
- Grundsätzlich erlaubt sind Veranstaltungen mit unter 1000 Teilnehmenden
- in geschlossenen Räumen mit maximal 150 frei zirkulierenden Personen;
- in geschlossenen Räumen mit mehr als 150 Teilnehmenden, wenn pro anwesender Person jederzeit mehr als 4 Quadratmeter Aufenthaltsfläche zur Verfügung stehen;
- wenn in geschlossenen Räumen mit Bestuhlung nicht mehr als 300 Personen gleichzeitig anwesend sind;
- wenn bei Veranstaltungen im Freien nicht mehr als 500 Personen gleichzeitig anwesend sind.
- Für alle übrigen Veranstaltungen braucht es weiterhin eine gemeinsame Risikoabwägung mit dem Kanton.
Sie finden das Kontaktformular für die Risisikoabwägung unter: