Gemeinde Felsberg – Änderung kommunaler Baulinienplan – Einleitung Verfahren
Gemäss Beschluss vom 5. Januar 2026 beabsichtigt der Gemeindevorstand das Verfahren für die Änderung des kommunalen Baulinienplanes vom 19. November 1996 einzuleiten. Gestützt auf Art. 53 und 57 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) sowie Art. 16 ff. der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) wird diese Absicht wie folgt bekanntgegeben.
- Der Änderungsperimeter umfasst die Grundstücke Nr. 632, 633, 635, 636, 681, 719, 720, 1702, 1703, 1704, 1706, 1707 sowie die Baurechtsgrundstücke Nr. 1531, 1708, 1709, 1711 und 1712 des Grundbuches Felsberg.
- Der Plan mit dem vorgesehenen Änderungsperimeter kann auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden (ebenfalls auf der Webseite www.felsberg.ch)
- Die Änderung des Baulinienplanes bezweckt:
Aufhebung der Baulinien im Gebiet «Ober Neugüeter / Säss», da der ursprüngliche freigehaltene Erschliessungskorridor nicht mehr benötigt wird. - Einsprachen gegen die beabsichtigte Einleitung des Verfahrens sowie die Abgrenzung des Änderungsperimeters sind innert 30 Tagen seit Publikationsdatum schriftlich und begründet dem Gemeindevorstand zu richten.
Felsberg, 09. Januar 2026, Gemeindevorstand Felsberg
Zugehörige Objekte
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| Einleitungsplan_Baulinien_1-2000 (PDF, 4.46 MB) | Download | 0 | Einleitungsplan_Baulinien_1-2000 |