Waldgesetz
- Nummer
- 8.4
- Name
- Waldgesetz
- Erlassdatum
- 2. Dezember 2001
- Inkrafttreten
- 1. Januar 2002
- Informationen
- Das Waldgesetz oder auch die Waldordnung regelt die Organisation, die Aufgaben und Pflichten des Forstdienstes der Gemeinde. Sie sichert die nachhaltige Erbringung der Schutz-, Nutz- und Wohlfahrtsleistungen der Gemeindewaldungen.
Zugehörige Objekte
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