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Waldgesetz

Nummer
8.4
Name
Waldgesetz
Erlassdatum
2. Dezember 2001
Inkrafttreten
1. Januar 2002
Informationen
Das Waldgesetz oder auch die Waldordnung regelt die Organisation, die Aufgaben und Pflichten des Forstdienstes der Gemeinde. Sie sichert die nachhaltige Erbringung der Schutz-, Nutz- und Wohlfahrtsleistungen der Gemeindewaldungen.

Zugehörige Objekte

Name
8.4_Waldgesetz.pdf Download 0 8.4_Waldgesetz.pdf