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Beschränkung Zutritt zum Schulareal, öffentliche Bekanntmachung

18. Juni 2021
  1. Der Gemeindevorstand Felsberg hat an seiner Sitzung vom 14. Juni 2021, gestützt auf Art. 13 Ziffer 5 des Polizeigesetzes der Gemeinde Felsberg, folgende Zutrittsbeschränkungen beschlossen:

    Für zwei Bereiche des Schulhausareals wird der Aufenthalt von abends 21.00 bis morgens 07.00 Uhr untersagt. Es handelt sich einerseits um den Bereich beim Kindergartenspielplatz und andererseits den Bereich beim Spielplatz Äuli. Die Bereiche können auf einem Situationsplan auf der Homepage der Gemeinde (www.felsberg.ch) oder auf der Gemeindeverwaltung während den offiziellen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

    Die zwei Bereiche werden entsprechend signalisiert, sobald der Beschluss rechtskräftig ist.
  1. Bei beiden Bereichen gab es in den letzten Jahren immer wieder Probleme mit Beschädigungen (z.B. Tische, Spielgeräte, Fensterscheiben) und auch mit Littering. Problematisch sind beim Littering vor allem Glasscherben und auch Zigarettenstummel (Verletzungsgefahr v.a. für Kinder).

    Es ist leider sehr schwierig, die Täterschaft zu übermitteln und zu bestrafen, vor allem, weil man jeweils alles beweisen muss. Daher sieht der Gemeindevorstand nur noch die Möglichkeit, den Aufenthalt zu diesen zwei heiklen Bereichen von abends 21.00 bis morgens 07.00 Uhr zu verbieten.
     
  2. Die Gemeinde wird Verstösse gegen diese Zutrittsbeschränkung nach Polizeigesetz Art. 22 mit einer Busse bestrafen.
     
  3. Gegen vorliegende Verfügung kann gestützt auf Art. 49 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG; BR 370.100) innert 30 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat das Rechtsbegehren, den Sachverhalt und eine Begründung zu enthalten. Die Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit im Besitze des Beschwerdeführers, zusammen mit vorliegendem Entscheid beizulegen. Die Beschwerdeschrift ist vom Beschwerdeführer oder seinem Vertreter zu unterzeichnen.

Felsberg, 18. Juni 2021                                        Gemeindevorstand Felsberg

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