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Reglement für die Benützung der Forst- und Alphütten und das Campieren auf Gemeindegebiet

Nummer
8.2
Name
Reglement für die Benützung der Forst- und Alphütten und das Campieren auf Gemeindegebiet
Erlassdatum
6. Dezember 2021
Inkrafttreten
1. Januar 2022
Informationen
Das Reglement regelt die Benützung der Forst- und Alphütten im Eigentum der Gemeinde. Die Gemeinde besitzt 7 Hütten, die sehr günstig von in Felsberg wohnhaften Personen belegt werden dürfen.

Zugehörige Objekte

Name
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