Reglement für die Benützung der Forst- und Alphütten und das Campieren auf Gemeindegebiet
- Nummer
- 8.2
- Name
- Reglement für die Benützung der Forst- und Alphütten und das Campieren auf Gemeindegebiet
- Erlassdatum
- 6. Dezember 2021
- Inkrafttreten
- 1. Januar 2022
- Informationen
- Das Reglement regelt die Benützung der Forst- und Alphütten im Eigentum der Gemeinde. Die Gemeinde besitzt 7 Hütten, die sehr günstig von in Felsberg wohnhaften Personen belegt werden dürfen.
Zugehörige Objekte
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8.2_Reglement_fur_die_Benutzung_der_Forst-_und_Waldhutten_und_das_Campieren_auf_Gemeindegebiet.pdf | Download | 0 | 8.2_Reglement_fur_die_Benutzung_der_Forst-_und_Waldhutten_und_das_Campieren_auf_Gemeindegebiet.pdf |