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Gebührenverordnung zum Wasserversorgungsgesetz

Nummer
7.6
Name
Gebührenverordnung zum Wasserversorgungsgesetz
Erlassdatum
14. Dezember 2023
Inkrafttreten
1. Januar 2024
Informationen
Das Wasserversorgungsgesetz regelt für die Verbraucher den Anschluss, die Wasserabgabe und die Benützungsgebühren für die Wasserversorgung.

Die Gebührenverordnung, die durch den Gemeindevorstand erlassen wird, ist integrierender Bestandteil des Wasserversorgungsgesetzes.

Zugehörige Objekte

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7.6 Gebührenverordnung zum Wasserversorgungsgesetz ab 01.01.2024 Download 0 7.6 Gebührenverordnung zum Wasserversorgungsgesetz ab 01.01.2024

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