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Verfassung

Nummer
1.1
Name
Verfassung
Erlassdatum
3. September 2018
Inkrafttreten
3. September 2018
Informationen
Die Verfassung regelt als "Muttergesetz" der Gemeinde und regelt z.B.:

  • die Wahlverfahren in der Gemeinde
  • die Kompetenzen von Gemeindeversammlung und Gemeinderat
  • die Aufgaben des Gemeinderates und weiterer Gremien
  • die Anstellung von Gemeindeangestellten und -funktionäre

Zugehörige Objekte

Name
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