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Friedhof

Zuständiges Amt:Bestattungsamt

Der Friedhof liegt bei der Kirche und ist über die Treppe oder vom Parkplatz hinter der Kirche mit einem Schrägaufzug zu erreichen. Die Verwaltung erfolgt durch die Gemeindeverwaltung.

Grabstätten

Urnengräber (Urnennischen und -gräber) und Erdbestattungsgräber:
Diese Gräber werden für Einwohner kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Grabruhe beträgt 20 Jahre.

Familien- und Gemeinschaftsgräber:
Die Beisetzung von Urnen in ein besthendes Grab oder die Beisetzung mehrerer Urnen in dasselbe Grab respektive dieselbe Nische ist auf Wunsch der Angehörigen möglich. Es werden keine Familien- und Gemeinschaftsgräber bereitgehalten.

Grabsteine

Das Setzen des Grabsteins bedarf einer Bewilligung der Gemeindeverwaltung, welche erteilt wird, wenn das Grabmal den Vorschriften der Friedhofordnung entspricht.

Verantwortlich Telefon
Danuser, Bruno 081 257 00 12

Publikationen Kategorie:
Name Herausgeber Autor Kategorie Datum Laden Bestellen Info
Friedhofordnung (1979) Gemeinde Felsberg Gemeinde Felsberg Reglement 19. Dez. 1979 (pdf, 40.4 kB)  
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