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Beglaubigungen

Der Leiter der Gemeindeverwaltung beglaubigt insbesondere Unterschriften, Handzeichen, Abschriften und Auszüge. Das gilt als amtliche Beglaubigung.

Für die Beglaubigung einer Unterschrift muss der Gesuchsteller persönlich vorbeikommen und sich durch einen amtlichen Ausweis auszuweisen (Reisepass oder Identitätskarte).

Bitte vereinbaren Sie für die Beglaubigung unbedingt einen Termin, da auf der Gemeindeverwaltung nur der Gemeindeschreiber die Beglaubigung ausführen darf. Gerne vereinbaren wir auch Termine ausserhalb der normalen Schalteröffnungszeiten.

Beglaubigungen können auch bei einem Notar oder auf dem Grundbuchamt gemacht werden.

Preis

CHF 20

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt