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Beglaubigungen
Der Leiter der Gemeindeverwaltung beglaubigt insbesondere Unterschriften, Handzeichen, Abschriften und Auszüge. Das gilt als amtliche Beglaubigung. Für die Beglaubigung einer Unterschrift muss der Gesuchsteller persönlich vorbeikommen und sich durch einen amtlichen Ausweis auszuweisen (Reisepass oder Identitätskarte). Bitte vereinbaren Sie für die Beglaubigung unbedingt einen Termin, da auf der Gemeindeverwaltung nur der Leiter die Beglaubigung ausführen darf. |
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