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Wasserversorgung

Über rund 11 Kilometer Rohrnetz versorgen wir die Haushaltungen sowie die Industrie- und Gewerbebetriebe mit Trinkwasser. Ausserdem werden auch die zahlreichen schönen Dorfbrunnen mit Trinkwasser gespiesen. Das Wasser stammt schwergewichtig aus den Quellen Laschein, Herenwasser und Flussries.
Der Jahresbedarf beträgt rund 167'000 Kubikmeter.Das Reservoir Eichwald hat ein Fassungsvermögen von 470 m3, wovon 270 m3 Löschwasserreserve sind. Bei Bedarf wird ein Anteil Wasser aus dem Grundwasserpumpwerk westlich des Dorfes eingespiesen. Die gesamte Wasserversorgung wird zeitgemäss durch die moderne Fernmelde- und Fernwirkanlage gesteuert.

Das Wasser wird in der Schweiz gemäss Lebensmittelgesetz in sechs Härtestufen eingeteilt, welche in Millimol pro Liter (mmol/l - das ist die Anzahl Calcium- und Magnesium-Ionen pro Liter Wasser) oder in französischen Härtegraden (ºfH) angegeben wird:
   Gesamthärte in ºfH Gesamthärte in mmol/l Bezeichnung
 • 0 bis 7 0 bis 0.7 sehr weich
 • grösser 7 bis 15 grösser 0.7 bis 1.5 weich
 • grösser 15 bis 25 grösser 1.5 bis 2.5 mittelhart
 • grösser 25 bis 32 grösser 2.5 bis 3.2 ziemlich hart
 • grösser 32 bis 42 grösser 3.2 bis 4.2 hart
 • grösser als 42 grösser 4.2 sehr hart


Der Wasserhärtegrad beträgt in Felsberg rund 20 französische Härtegrade und ist somit mittelhart.

Die bezogene Wassermenge (variable Gebühr) wird in den Haushaltungen und Betrieben durch Wasserzähler ermittelt und zum Preis von 50 Rappen pro m3 (exkl. MwSt.) verrechnet.

Die Grundgebühren werden vom Gemeindevorstand festgelegt. Da momentan in der Spezialfinanzierung Wasser genügend Mittel vorhanden sind, wird sowohl für die Einwohner/innen wie auch für Gewerbebetriebe keine Grundgebühr erhoben.

Wir informieren Sie gerne detailliert über Anschlussmodalitäten und weitere Belange rund um das kostbare Gut Trinkwasser.

Die Wasserzähler werden von der Gemeinde ausschliesslich mietweise zur Verfügung gestellt. Die jährliche Miete beträgt für Zähler:
3/4" CHF 25.- (exkl. MwSt.)
1" CHF 40.- (exkl. MwSt.)
5/4" CHF 50.- (exkl. MwSt.)
1 ½" CHF 75.- (exkl. MWSt.)

Zugehörige Objekte

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7.6 Gebührenverordnung zum Wasserversorgungsgesetz 1. Januar 2024