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Unterhaltungslotterien

Bis Ende 2020 waren die Gemeinden zuständig für die Ausstellung von Bewilligungen von Unterhaltungslotterien. Aufgrund der neuen Geldspielgesetzgebung des Bundes wurden durch den Kanton Graubünden die bisherigen Erlasse im Lotterie- und Spielbereich (BR 935.450 ff.) aufgehoben und durch das neue kantonale Geldspielgesetz (BR 935.500) und die kantonale Geldspielverordnung ersetzt (BR 935.510).

Neu sind ab 1.1.2021 Unterhaltungslotterien nicht mehr bewilligungspflichtig. Allerdings sind Unterhaltungslotterien noch meldepflichtig. Die Meldungen sind dem Amt für Migration und Zivilrecht als zuständige Behörde einzureichen.

Amt für Migration und Zivilrecht
Engadinstrasse 24
7000 Chur

Link zu den Formularen:  https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/djsg/afm/dokumente/Seiten/Geldspiele.aspx

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