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Ergänzungsleistungen zur AHV/IV

Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richtet der Kanton Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnet der Kanton für Sie, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben.

Die notwendigen Gesuchsformulare finden Sie auf der Homepage www.sva.gr.ch.

Preis

gratis

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