Kopfzeile

Inhalt

Hüttenvermietung

Felsberg besitzt 5 Hütten auf dem Gemeindegebiet und 1 Hütte auf dem Gebiet der Gemeinde Splügen.

Die Hütten können von in Felsberg angemeldeten Personen benutzt werden. Für die Benützung wird ein Unkostenbeitrag von 20 Franken pro Tag verlangt. Die maximale Belegungsdauer sind fünf Tage.

Für auswärtige Personen beträgt der Mietpreis am ersten Tag 80 Franken, danach für jeden weiteren Tag 20 Franken. Auch hier beträgt die maximale Belegungsdauer fünf Tage. 

Die Hütten können nur von volljährigen Personen gemietet werden (ab 18 Jahren). 

Die Hütten sind angemessen zu nutzen und dürfen nicht für andere Zwecke missbraucht werden. Öffentliche Veranstaltungen müssen durch den Gemeindevorstand genehmigt werden. 

Die Hütten sind geschlossen. Der Hüttenschlüssel kann vom zuständigen Hüttenwart bezogen werden. Die Reservation muss spätestens zwei Wochen vor der Belegung erfolgen. Während der Bündner Hochjagd sind die Hütten für die Felsberger Jägerinnen und Jäger reserviert. Die Älpli-Hütte darf zudem jeweils ab anfangs Juni bis Ende September nicht benutzt werden, da in dieser Zeit der Alpbetrieb stattfindet (Pachtvertrag mit Alpgenossenschaft Tambo). 

Zuständige Hüttenwarte:

  • Laschein: Daniel Hänni Tel. 081 252 30 03 oder daniel.haenni@rhb.ch 
  • Unterberg: Daniela und Heinrich Roduner, Tel. 078 690 92 11, d.rod@gmx.ch
  • Oberberg: Revierforstamt Felsberg, Tel. 081 250 16 33
  • Calanda Aelpli: Revierforstamt Felsberg, Tel 081 250 16 33
  • Stäfali Hütte: Ueli Züst Tel. 081 253 69 63
  • Besmerstein*: Andrea Branger Tel. 081 252 96 51


* Bei der Besmerstein-Hütte werden noch zusätzlich Fr. 15.- für die vorhandenen Festgarnituren des Naturvereins verlangt.

Bild Älplihütte Calanda
Bild Älplihütte Calanda

Zugehörige Objekte

Name
Hutte_Laschein.JPG Download 0 Hutte_Laschein.JPG
IMG_1284.JPG Download 1 IMG_1284.JPG
Besmerstein.pdf Download 2 Besmerstein.pdf
Name Download