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Baubewilligungsverfahren

Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln im Zusammenspiel mit der Baukommission das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Gesuchformulare bis zur Antragstellung an die Baubehörde ab. Ausserdem koordinieren wir die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung. Sie finden den Ablauf eines Baubewilligungsverfahrens im unten aufgeführten Dokument. Die Baugesuchformulare können über unseren Online-Schalter beziehen. Bauvorhaben sind der Baubehörde ausnahmslos und rechtzeitig mittels Baugesuchformular anzuzeigen.

Die Baugesuche werden im Amtsblatt bekanntgegeben und während 20 Tagen öffentlich aufgelegt. Innerhalb dieser 20tägigen Frist können bei der Baubehörde Einsprachen öffentlich-rechtlicher Natur eingereicht werden.

Die Baukommission erlässt nach Ablauf der Auflagefrist den Baubescheid. Gegen den Baubescheid kann innert 20 Tagen seit Mitteilung Beschwerde beim Gemeindevorstand erhoben werden.

Gegen den vom Gemeindevorstand erlassenen Baubescheid kann innert 30 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden Beschwerde erhoben werden.

Für privatrechtliche Einsprachen wird auf den Zivilweg verwiesen.

Neu ab 13. November 2023: Reichen Sie Ihr Baugesuch elektronisch ein – schnell, einfach und komfortabel

Die Gemeinde Felsberg nimmt als Pilotgemeinde an der Entwicklung des elektronischen Baubewilligungsverfahrens im Kanton Graubünden teil. Deshalb können Baugesuche in unserer Gemeinde voraussichtlich ab dem 13. November 2023 elektronisch erfasst und eingereicht werden. Gehen Sie dazu auf: ebau.gr.ch

Für Sie als Gesuchsteller/in wird die Arbeit damit deutlich einfacher: Die Software begleitet Sie Schritt für Schritt durch den Erfassungsprozess. Die Logik im digitalen Formular zeigt nur die für das Bauvorhaben relevanten Fragen an und stellt zielgerichtete Erklärungstexte zur Verfügung. Die Pläne können Sie als PDF hochladen.

Sobald Sie das Baugesuch eingereicht haben, wird die Arbeit auch für die prüfenden Behörden einfacher. Ihr Baugesuch kann deshalb effizienter behandelt werden. Zudem können Sie jederzeit den Bearbeitungsstand einstehen. 

Wenn Sie Ihr Baugesuch trotz dieses Angebots lieber auf Papier einreichen, so ist das weiterhin möglich.

Bei Fragen unterstützen wir Sie gerne:

Jacques Bass, Bauverwalter

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siehe Baubewilligungsgebühren

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