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AHV-Zweigstelle

Als AHV-Gemeindezweigstelle sind wir für Sie in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden (SVA).

Wir beraten Sie gerne über Ihre Pflichten als Arbeitgebende oder als selbstständig Erwerbende Personen. Wir nehmen Ihre Anmeldungen entgegen und sind Ihnen auch behilflich, wenn es darum geht, Rentenleistungen geltend zu machen. Sie können bei uns sämtliche Meldeformulare und Merkblätter über die folgenden Zweige der Sozialversicherungen beziehen, resp. diese direkt von der Homepage www.sva.gr.ch herunterladen:

  • AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
  • IV (Invalidenversicherung)
  • EO (Erwerbsersatzordnung)
  • MV (Mutterschaftsversicherung)
  • FAK (Familienausgleichskasse)
  • FLG (Familienzulagen in der Landwirtschaft)
  • IPV (Individuelle Prämienverbilligung)

Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Renten eine frühzeitige Anmeldung der Rentenberechtigten erforderlich ist.

Kontakt

AHV-Zweigstelle
Schulstrasse 1
7012 Felsberg
Tel. 081 257 00 12
Fax 081 257 00 19
e.patt@felsberg.ch

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