Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Graubünden, Zweigstelle Nordbünden
Die individuelle Schutz- oder Hilfsbedürftigkeit wird mit massgeschneiderten Massnahmen (Beistandschaften) ausgeglichen und nach Möglichkeit behoben, so dass die Situation der betroffenen Person stabilisiert oder verbessert werden kann. Dem Selbstbestimmungsrecht kommt im Rahmen des Möglichen eine besondere Bedeutung zu (freiwillige Massnahmen der Eltern, Vorsorgeaufträge, Patientenverfügungen, gesetzliche Vertretungsrechte, Verhältnismässigkeit der Massnahmen etc.).
Zudem weist das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) der KESB weitere Aufgaben zu, die unabhängig von einer Massnahme den Ausgleich eines Schwächezustands oder die Interessenwahrung sicherstellen: Genehmigung von Unterhalts- und Betreuungsverträgen für Kinder unverheirateter Eltern, Entscheid betreffend Adoption, Validierung von Vorsorgeaufträgen, Einschreiten auf Antrag bei Nichteinhaltung von Patientenverfügungen, Behandlung von Beschwerden gegen bewegungseinschränkende Massnahmen etc.
Für das Verfahren vor der KESB werden Kosten erhoben. Bei Vorliegen besonderer Umstände kann auf die Erhebung von Verfahrenskosten verzichtet werden, sofern das Verfahren nicht mutwillig oder trölerisch eingeleitet worden ist.
Kontakt
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Graubünden, Zweigstelle NordbündenTheaterweg 1
186
7000 Chur
Tel. 081 257 49 70
nordbuenden@kesb.gr.ch
WebsiteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.