Regionaler Sozialdienst
Der Regionale Sozialdienst ist Anlaufstelle Nummer 1 in Fragen für Sozialhilfe. Er stellt der Gemeinde das Gesuch um öffentliche Unterstützung zu. Demgegenüber ist das Sozialamt der Gemeinde die ausführende, sprich zahlende Stelle.
Der Gemeindevorstand entscheidet über das Gesuch und verfügt die Sozialhilfe.