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Regionaler Sozialdienst

Die Sozialarbeiter des Regionalen Sozialdienstes nehmen die Beratung bei einer Bedürftigkeit auf und betreuen die Klienten bis zum Abschluss der Unterstützung.

Der Regionale Sozialdienst ist Anlaufstelle Nummer 1 in Fragen für Sozialhilfe. Er stellt der Gemeinde das Gesuch um öffentliche Unterstützung zu. Demgegenüber ist das Sozialamt der Gemeinde die ausführende, sprich zahlende Stelle.
Der Gemeindevorstand entscheidet über das Gesuch und verfügt die Sozialhilfe.

Kontakt

Regionaler Sozialdienst
Grabenstrasse 8
7001 Chur
Tel. 081 257 26 67
Fax 081 257 21 83