Gemeindeversammlung
Ort
Aula im OberstufenschulhausSchulhaus
7012 Felsberg
Informationen
- Beschreibung
- Das Termin ist provisorisch festgelegt worden für den Fall, dass über kommunale Geschäfte abgestimmt werden müsste oder wenn zu Handen der Urnenabstimmung vom 17.06.2012 ein Geschäft vorberaten und verabschiedet werden müsste.
- Voraussetzungen
- Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind die in der Gemeinde wohnhaften stimmfähigen Schweizerbürger. In der Gemeinde wohnhafte niedergelassene Ausländer können an der Gemeindeversammlung teilnehmen. Ihre Stimmberechtigung richtet sich nach der kantonalen Verfassung.
Stimmfähig sind Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr erfüllt haben und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistes-schwäche entmündigt wurden.
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Dokumente
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Einladung_und_Traktandenliste_Gemeindeversammlung_03.05.2012.pdf | Download | 0 | Einladung_und_Traktandenliste_Gemeindeversammlung_03.05.2012.pdf |
Situationsplan_Fussweg_Under_Feld-Schulstrasse.pdf | Download | 1 | Situationsplan_Fussweg_Under_Feld-Schulstrasse.pdf |
Protokoll_Gemeindeversammlung_03.05.2012.pdf | Download | 2 | Protokoll_Gemeindeversammlung_03.05.2012.pdf |
Zugehörige Objekte
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