Orientierungsversammlung
Ort
Aula im OberstufenschulhausSchulhaus
7012 Felsberg
Informationen
- Beschreibung
- Die Orientierungsversammlung behandelt folgende Urnenabstimmungsvorlagen.
- Teilrevision Baugesetz
- Zusammenarbeitsvertrag Planungsregion Pflegeheim Chur-Regio
- Voraussetzungen
- Gemäss Art. 28 der Verfassung wird die Einladung spätestens 10 Tage vorher unter Bekanntgabe der Traktanden einberufen.
An einer Orientierungsversammlung werden keine Beschlüsse gefasst. Sie soll der Meinungsbildung und dem Meinungsaustausch dienen. Bevölkerung und Behörde können zusammen in der Diskussion die Lösungsmöglichkeiten abwägen.
Dokumente
Name | |||
---|---|---|---|
Botschaft 26.09.04, Teilrevision Baugesetz.pdf | Download | 0 | Botschaft 26.09.04, Teilrevision Baugesetz.pdf |
Zugehörige Objekte
Datum | Name |
---|