Gemeindeversammlung
Ort
Aula im OberstufenschulhausSchulhaus
7012 Felsberg
Informationen
- Voraussetzungen
- Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind die in der Gemeinde wohnhaften stimmfähigen Schweizerbürger. In der Gemeinde wohnhafte niedergelassene Ausländer können an der Gemeindeversammlung teilnehmen. Ihre Stimmberechtigung richtet sich nach der kantonalen Verfassung.
Stimmfähig sind Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr erfüllt haben und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistes-schwäche entmündigt wurden.
Dokumente
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Protokoll_Gemeindeversammlung_20.06.2017.pdf | Download | 0 | Protokoll_Gemeindeversammlung_20.06.2017.pdf |
Zugehörige Objekte
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