Mitwirkungsauflage kommunales räumliches Leitbild Gemeinde FelsbergGestützt auf Kapitel 5.1.2 des Kantonalen Richtplans (Siedlungsentwicklung nach Innen und Abstimmung Verkehr) sowie in Anwendung von Art. 20 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage des Kommunalen Räumlichen Leitbildes der Gemeinde Felsberg statt. Auflageakten: Kommunales Räumliches Leitbild (KRL) der Gemeinde Felsberg Auflagefrist: 13. September 2019 bis 31. Oktober 2019 Auflageort / -zeit: Gemeindeverwaltung Felsberg, während den Schalterstunden und nach telefonischer Vereinbarung. Die Unterlagen sind zudem auf der Homepage der Gemeinde Felsberg (www.felsberg.ch) unter der Rubrik «Politik/Informationen» einsehbar. Sprechstunde:
Vorschläge und Einwendungen: Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich Vorschläge und Einwendungen zum Kommunalen Räumlichen Leitbild einreichen. Felsberg, 13. September 2019 Gemeindevorstand Felsberg Dokument KRL_Felsberg.pdf (pdf, 4046.0 kB) Datum der Neuigkeit 13. Sept. 2019
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