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24.01.2021 10:54:48
In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des kant. Raumplanungsgesetzes (KRG) findet die Beschwerdeauflage für die von der Urnenabstimmung Felsberg am 29. November 2020 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung statt.
Gegenstand: Teilrevision Ortsplanung Festlegung Gewässerraum
Auflageakten: - Zonenplan 1:2500, Dorf, Gewässerraum
- Zonenplan 1:5000, Übriges Gemeindegebiet, Gewässerraum
Grundlagen: - Planungs- und Mitwirkungsbericht
Auflagefrist: 18.12.2020 bis 16.01.2021 (30 Tage)
Auflageort / -zeit: Gemeindekanzlei während den Kanzleistunden oder auf der Homepage
www.felsberg.ch
Planungsbeschwerden:
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können gegen die Ortsplanung innert der Auflagefrist (30 Tage) bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde erheben.
Umweltorganisationen:
Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden ihre Beteiligung am Verfahren innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.
Felsberg, 18. Dezember 2020 Gemeindevorstand Felsberg
Dokumente | TR_Gewasserraum_Felsberg_PMB.pdf (pdf, 140.7 kB) TR_GewR_Dorf_ZP_1-2500_GEN.pdf (pdf, 14979.1 kB) TR_GewR_Uebriges_Gemeindegebiet_ZP_1-5000_GEN.pdf (pdf, 2134.7 kB) |
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