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Die Baukommission beurteilt die Baugesuche unabhängig auf die Einhaltung der Baugesetzgebung und Baupraxis. Sie entscheidet als Fachbehörde mit Einsprachemöglichkeit bei der Baubehörde, dem Gemeindevorstand. Die Baukommission besteht aus 3 Mitgliedern, wovon der Vorsteher des Departements Bau und Verkehr als Gemeindevorstandsmitglied automatisch Einsitz nimmt. Anfragen zur Baupraxis können direkt an den Vorsitzenden der Baukommission gerichtet werden. Die Administration des Bauverfahrens ist Aufgabe der Gemeindeverwaltung.
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