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Baukommission

Die Baukommission beurteilt die Baugesuche unabhängig auf die Einhaltung der Baugesetzgebung und Baupraxis. Sie entscheidet als Fachbehörde mit Einsprachemöglichkeit bei der Baubehörde, dem Gemeindevorstand. Die Baukommission besteht aus 3 Mitgliedern, wovon der Vorsteher des Departements Bau und Verkehr als Gemeindevorstandsmitglied automatisch Einsitz nimmt.

Anfragen zur Baupraxis können direkt an den Vorsitzenden der Baukommission gerichtet werden. Die Administration des Bauverfahrens ist Aufgabe der Gemeindeverwaltung.

Kontakt

Baukommission
Schulstrasse 1
7012 Felsberg
Tel. 081 257 00 11
Fax 081 257 00 19
bauamt@felsberg.ch

Öffnungszeiten

Die Baukommission tagt regelmässig je nach Bedarf ein bis mehrere Male pro Monat. Gemäss Raumplanungsveordnung des Kantons GR (KRVO) Art. 46 Abs. 3 sind Bauentscheide innert 1 1/2 Monaten seit Ablauf der öffentlichen Auflage zu eröffnen. Bei Bauvorhaben mit Einsprachen beträgt die Erledigungsfrist maximal drei Monate. Diese Fristen werden von der Felsberger Baukommission bei weitem unterschritten und die Bauherrschaft erhält den Entscheid schon viel früher.

Personen

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