Beschafffungsrichtlinien der Gemeinde Felsberg
Die Gemeinde Felsberg übernimmt bei der Beschaffung eine Vorbildfunktion und schöpft ihre Möglichkeiten zur Minderung der Umweltbelastung aus. Sie übt damit eine Signalfunktion aus und fördert gleichzeitig die Entwicklung und Vermarktung ökologischer Produkte.
Die Beschaffungsrichtlinien legen einheitliche Kriterien/Anforderungen für einen ökologisch orientierten Einkauf fest. Hauptvoraussetzung jeder Beschaffung ist eine sorgfältige Abklärung des Bedarfs. Die Beschaffungsrichtlinien sind für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde inkl. der Schulen verbindlich. Die Richtlinien gelten für die folgenden Gütergruppen: Papierwaren und Drucksachen; Bürogeräte; Gebäudereinigung; Produkte und Bauteile aus Holz, Fahrzeuge. Die Zuständigkeit für die Anwendung und Umsetzung der Beschaffungsrichtlinien liegt bei der entsprechenden Abteilung. Papierwaren: Gemeindeschreiber, Schulleiter Drucksachen: Gemeindeschreiber, Schulleiter Bürogeräte: Gemeindeschreiber, Schulleiter Gebäudereinigung: techn. Hauswart Produkt und Bauteile aus Holz: Leiter Forstamt und Werkgruppe Fahrzeuge: Leiter Forstamt und Werkgruppe Die Umsetzung wird alljährlich überprüft. Die Verantwortlichen bestätigen die Einhaltung der Vorschriften und begründen Ausnahmen. Die Resultate werden in einem kurzen Rapport zuhanden des Audits Label Energiestadt festgehalten. Vom Gemeindevorstand genehmigt und am 19. Januar 2009 in Kraft gesetzt.
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