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BÜRGERGEMEINDE FELSBERG


Die Bürgergemeinde Felsberg besteht aus den in der politischen Gemeinde wohnhaften Ortsbürgerinnen und Ortsbürger. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Bürgerrat ab 2010. Von links Marco Danuser, Felix Voneschen, Präsident Armin Bühler, Georg Danuser u. Marco Barandun
Bürgerrat von links: Marco Danuser, Felix Voneschen, Armin Bühler (Präsident), Georg Danuser u. Marco Barandun


Organe
  • Bürgergemeindeversammlung
  • Bürgervorstand
  • Funktionäre
In den Wirkungskreis der Bürgergemeinde fallen insbesondere folgende Aufgaben.
  1. Aufnahme von Personen ins Gemeindebürgerrecht
  2. Die Verwaltung des in ihrem Eigentum stehenden Grundstücke und das in ihrer ausschliesslichen Verwaltung stehenden Vermögens.
  3. Die Veräusserung, Verpfändung und dauernde Belastung von Grundstücken des Gemeindevermögens an denen die Bürger Nutzungsvorrechte beanspruchen können, oder die als Realersatz für solche Grundstücke erworben worden sind.
  4. Die Festsetzung der Taxen für den Mitgenuss am Nutzungsvermögen der Gemeinde.

Geschichtliches
Bis zum Jahre 1874 war die Bürgergemeinde Felsberg - wie alle Gemeinden des Kantons - allein für die Belange des Gemeinwesens zuständig. Dies, obwohl eine erhebliche Anzahl der Einwohner Nichtbürger waren. Einen Schub Neubürger - darunter auch einige Heimatlose - brachte die Zwangseinbürgerung von 1853. Nicht zuletzt spielten bei Einbürgerungen vermögensrechtliche, aber auch konfessionelle Gründe eine Rolle, letztere waren in den kaiserlichen Bestimmungen der Herrschaft Rhäzüns enthalten, zu welcher auch Felsberg gehörte. Erst das Niederlassungsgesetz schuf eine neue, eben die politische Gemeinde, welcher die meisten öffentlichen Aufgaben übertragen wurden, die bis anhin die Bürgergemeinde besorgt hatte, mit Ausnahme der Armenunterstützung, welche Angelegenheit der Heimatgemeinde blieb.

Seit dem 01. Januar 1970 besitzt die Bürgergemeinde Felsberg ihre eigene Verfassung. Bis dahin amteten die Bürger, welche Vorstandsmitglieder der politischen Gemeinde waren, gleichzeitig auch als Bürgerräte und der Gemeindepräsident, wenn er Ortsbürger war, war er zugleich auch Bürgerpräsident. Damals hatte die Bürgerkasse ein Vermögen von ca. Fr. 8'000.- Heute ist die 2 Millionen Grenze bereits überschritten.

Am 28. April 1974 wurde das Gemeindegesetz von Bündner Volk angenommen. Dieses Gesetz beinhaltet im Wesentlichen die Eigentumsausscheidungen zwischen den Politischen- u. Bürgergemeinden. Dabei gingen damals alle Bürgerlöser in den Besitz der Bürgergemeinde über. Bis dahin floss das Geld der Bodenverkäufe zum grössten Teil an die politische Gemeinde, welche ein sog. Bodenerlöskonto führen musste. Die damals noch eingeteilten Bauplätze blieben im Eigentum der politischen Gemeinde. Im Dezember 1985 beschloss die Bürgerversammlung ihren Boden in der Bauzone in Bauparzellen einzuteilen.

Alte Bürgergeschlechte von Felsberg (Stand 01.01.07)
Danuser (52), Schneller (47), Bühler (20), Nold (19), Schmid (15), Theus (14), Maurer (13), Voneschen (9), Moser (8)

Einige Zahlen
In der Gemeinde Felsberg wohnen ca. 400 Bürgerinnen und Bürger (Stand Jan. 07). Die Bürgergemeinde besitzt 117 landwirtschaftliche Parzellen im Ausmass von 33.0 ha. Diese werden von 5 Landwirten als Haupt- und 1 Landwirt im Nebenerwerb bewirtschaftet.

Behördemitglieder seit 1970
Präsidenten:
1970 – 1971 Andreas Nold
1972 – 1997 Georg Schneller-Danuser
1998 bis Armin Bühler

Vizepräsidenten/Aktuare:
1970 – 1971 Georg Schneller-Danuser
1972 – 1989 Christian Theus-Christandl
1990 bis Felix Voneschen

Kassiere:
1970 – 1975 Jakob Moser-Danuser
1976 – 1979 Paul Nold-Nold
1980 – 1987 Ursula Schneller-Strimer
1988 bis Georg Danuser-Niggli

Beisitzer:
1970 – 1971 Christian Theus-Christandl
1972 – 1987 Hans Danuser-Erni
1988 bis Marco Barandun

1970 – 1995 Leon Danuser-Pleisch
1996 - 2009 Paul Nold-Theus
2010 bis Marco Danuser 
 
 

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