Schulrat
Der Schulrat besteht aus dem gemeinderätlichen Vorsteher des Schulwesens, welcher in der Regel den Vorsitz führt, und 4 weiteren Mitgliedern. Der Schulrat versammelt sich so oft es die Geschäfte erfordern, in der Regel ein mal pro Schulmonat. Der Schulleiter hat beratende Stimme. Der Schulrat hat die Aufsicht und Leitung über alle Zweige des öffentlichen Schulwesens, ihm obliegen
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