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Schulabsenzen

Die Schule ist regelmässig gemäss Stundenplan und pünktlich zu besuchen. Sie darf nicht ohne
zwingenden Grund versäumt werden. Die Erziehungsberechtigten sind für die Erziehung sowie
für den regelmässigen Schulbesuch, für die Erfüllung der Schulpflicht und der damit verbundenen
Aufgaben ihrer Kinder erstverantwortlich.

Informationen

Datum
1. August 2014
Herausgeber/-in
Schule Felsberg
Autor/-in
Schulleitung Felsberg

Dokumente

Name
Reg_Schulabsenzen_140801.pdf (PDF, 146.18 kB) Download 0 Reg_Schulabsenzen_140801.pdf